Warnhinweise
Karambits sind in Deutschland erst nah Vollendung des 18. Lebensjahrs erhähltlich. Karambits fallen nicht unter die Liste der in Deutschland verbotenen Waffen, weil sie nur eine durschnittliche Klingenlänge von 10,5 cm haben. Karambits fallen unter die Kategorie Fall-, Klapp-, oder Butterflymesser.
Karambits dürfen nicht im Straßenverkehr oder in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden.
Karambits dürfen nicht im Straßenverkehr oder in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden.